1. Allgemeiner Teil

Diese Geschäftsbedingungen der Firma Weidinger Nutzfahrzeuge GmbH, liegen allen Vertragsabschlüssen zugrunde. Abweichenden AGB des Vertragspartners wird ausdrücklich widersprochen. Weidinger Nutzfahrzeuge GmbH ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Vorher eingehende Aufträge werden nach den dann noch gültigen alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bearbeitet. Eine Änderungshistorie der AGBs ist dem Anhang zu entnehmen.

2. Angebot und Vertragsabschluß

Durch Abgabe seiner Bestellung gibt der Kunde ein Angebot ab. Der Vertrag kommt durch den Zugang der Bestätigungsmail der Firma Weidinger Nutzfahrzeuge GmbH zustande.

3. Preise, Liefer- und Zahlungsbedingungen

Preise sind Nettopreise. Verpackungs- und Versandkostenpauschale oder Transportpauschale werden gesondert berechnet. Zahlungen erfolgen bar oder per Banküberweisung. Bei vom Käufer fehlerhaft oder doppelt erfolgten Überweisungsbeträgen wird unter Abzug von 2,00 EURO Bearbeitungsgebühr die Zahlung ausgeglichen.

4. Rücktrittsvorbehalt

Kann die Weidinger Nutzfahrzeuge GmbH wegen höherer Gewalt, Streik, Verzug des Vorlieferanten oder Naturkatastrophen nicht fristgerecht liefern, so steht beiden Parteien ein Rücktrittsrecht zu. Über die Nichtverfügbarkeit der Waren wird der Käufer unverzüglich benachrichtigt. Bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich zurück erstattet. Wurde mit dem Käufer Vorkasse vereinbart und zahlt er innerhalb 14 Tage nach Zahlungsaufforderung nicht, so ist LKW Weidinger zum Rücktritt berechtigt. Schadenersatzansprüche sind in beiden Fällen ausgeschlossen.

5. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen Eigentum von LKW Weidinger. Während dieser Zeit dürfen die Waren weder veräußert, vermietet, verliehen oder verschenkt, noch innerhalb der Gewährleistungspflicht bei Dritten in Reparatur gegeben werden. Für sämtliche schuldhaften Beeinträchtigungen des Vorbehaltseigentums von LKW Weidinger hat der Kunde aufzukommen.

6. Gewährleistungen

Es gilt die gesetzliche Gewährleistung. Für Kaufleute gilt zudem § 377 HGB. Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind: Fehler, die durch Beschädigung, falsche Bedienung oder falschen Anschluss durch den Kunden verursacht werden; Beeinträchtigung des Betriebs durch äußere Einflüsse; Schäden durch unsachgemäße Bedienung. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde Eingriffe und/oder Reparaturen an Geräten ohne ausdrückliche, schriftliche Genehmigung von Weidinger Nutzfahrzeuge GmbH vornimmt oder durch Personen vornehmen lässt, die nicht von LKW Weidinger autorisiert wurden. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. Verkauft der Käufer die von uns gelieferten Artikel an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf uns zu verweisen.

7. Schadensersatzansprüche

Schadensersatzansprüche gegen LKW Weidinger für Sach- und Vermögensschäden bestehen nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verschulden eines Geschäftsführers oder Erfüllungsgehilfen von Weidinger Nutzfahrzeuge GmbH.

8. Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Kunde Kaufmann oder hat er seinen Sitz außerhalb der BRD, so ist Gerichtsstand Amtsgericht Passau (Nr. HRB3212). Diese Vereinbarung gilt für alle Streitigkeiten aus vertraglichen und konkurrierenden deliktischen Ansprüchen zwischen den Parteien, welche aus einem zwischen den Parteien abgeschlossenen Vertrag herrühren, welchem diese AGB zugrunde liegen.

9. Datenschutz

Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) macht Weidinger Nutzfahrzeuge GmbH darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

10. Sonstiges

Weidinger Nutzfahrzeuge GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass sich sämtliche aufgeführten Warenzeichen im Besitz der jeweiligen Unternehmen befinden.

11. Besondere Vereinbarungen

mit gewerblich handelnden Vertragspartnern Veräußert ein Vertragspartner die Waren noch vor vollständiger Bezahlung an Dritte weiter, so tritt er die hierdurch gegenüber dem Dritten entstehenden Forderungen an LKW Weidinger ab.